Männer dürfen im Fitnessstudio häufig nicht im Muskelshirt trainieren. Doch ist ein Tanktop-Verbot nur für Männer wirklich rechtmäßig? Wir sagen, wie Sie sich wehren können
Ist Trainieren im Tanktop verboten?
Zumindest für zwei Männer in einem Hamburger Fitness Studio war es das. Nach Angaben des Hamburger Abendblattes wurden sie von einem Mitarbeiten gebeten, das Tank-Top durch ein T-Shirt zu ersetzen. Anderenfalls wäre es Ihnen nicht erlaubt zu trainieren. Der Grund: die Hausordnung, in der es heißt:
"Das Training im Unterhemd oder ähnlicher Oberbekleidung sowie mit Kopfbedeckung ist untersagt."
Das Problem: Dieses Verbot gilt aber offenbar nur für Männer. Frauen dürfen tragen, was sie wollen und in ärmellosen Shirts weiter trainieren. Ein Verbot müsse aber für Männer UND Frauen gelten, so die Antidiskriminierungsstelle Deutschland (ADS), bei der immer wieder Anfragen eingehen, bei denen sich Männer auf Grund der Kleiderordnung im Fitness Studio diskriminiert fühlen. Auch im Fall der zwei Männer aus Hamburg schaltete sich die ADS ein. Mittlerweile wurde die Hausordnung des betreffenden Studios geändert und um den Satz "Dieses gilt gleichermaßen für Männer und Frauen!" erweitert.
Sind solche Klauseln zum Tragen von Muskelshirts und Tanktops rechtmäßig?
Fakt ist: Durch Klauseln zum Dresscodes wird die Handlungsfreiheit des einzelnen beeinträchtigt und so die Persönlichkeitsrechte des Mitgliedes eingeschränkt. Dafür ist aber keine Rechtfertigung erkennbar, so Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln. Juristisch seien solche Klauseln nur schwer durchzusetzen. In vergangenen Fällen reichten auch hygienische oder ästhetische Gründe als Argumente einer Kleidungskontrolle per AGB nicht aus.
Lesen Sie den Fitnessstudio-Vertrag genau
Schnell mal einen Vertrag unterschreiben ohne das Kleingedruckte zu lesen? Lieber nicht. Achten Sie genau auf die Formulierung, empfiehlt Experte Solmecke. Finden Sie Wortlaute wie "Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und den Anweisungen von … ist Folge zu leisten" müssen Sie sich daran halten. Zumindest wenn Sie explizit auf die Hausordnung hingewiesen wurden. Denn der Studiobetreiber hate ein so genanntes Hausrecht und darf Regeln aufstellen, an die Sie sich als Mitglied halten müssen. Die Hausordnung muss jedoch im Studio offen aushängen und der Studiobetreiber ist in der Pflicht, sie darüber zu informieren. Ist dies nicht der Fall so ist die Hausordnung für sie auch nicht gültig. Eine Ausnahme besteht, wenn eine Klausel in der Hausordnung nicht gültig ist, das heißt wie im Falle des Tanktop-Verbots gegen ein anderes Grundrecht verstößt. Daran müssen Sie sich nicht halten.
Fallen Dresscodes speziell für Männer unter Diskriminierung?
Laut Antidiskriminierungsstelle (ADS) ist das definitiv Diskriminierung. Dabei berufen sie ADS sich auf §19 des Gleichbehandlungsgesetztes, das unter anderem eine Benachteiligung auf Grund des Geschlechtes verhindern soll. Auch hier reichen Gründe der Hygiene oder Ästhetik nicht aus, um eine Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau zu rechtfertigen, so Experte Solmecke.
Klagen? So können Sie sich wehren
Die ADS kann kann Sie beraten, Tipps geben und sich, wie im Hamburger Fall, an das Fitness-Studio wenden, um eine Stellungnahme einzufordern. Das war es dann leider schon. Alles andere muss die geschädigte Person selbst in die Hand nehmen. Nur sie ist befugt zu klagen. Dabei müssen aber verschiedene Voraussetzungen beachtet werden. Zum einen ist eine Klage auf Entschädigung oder Schadensersatz nur gültig, wenn es zu einem nachweisbaren Schaden gekommen ist (§15 Ab. 1 und 2 AGG). Das ist der Fall, wenn zum Beispiel die Karte gesperrt oder der Eintritt verwehrt wurde. Zum anderen muss diese Forderung innerhalb von acht Wochen geltend gemacht werden (§15 Ab. 4 AGG). Das heißt, gehen Sie gleich zum Anwalt und zögern Sie nicht. Ist diese Frist abgelaufen, verfällt der Anspruch auf Schadensersatz.
Wichtig: Immer die Hausordnung checken
Immer vorher die Hausordnung und die AGBs des Fitnessstudios lesen. Damit kann man sich eine Menge Ärger ersparen. Außerdem ist es empfehlenswert ein Handtuch mit zum Training zu nehmen, um zumindest den hygienischen Gründen Abhilfe zu schaffe. Ansonsten gilt: So lange sich niemand beschwert, kann man(n) auch weiterhin im Tanktop trainieren.
Unser Experte: Rechtsanwalt Christian Solmecke Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Internet- und IT-Branche spezialisiert und betreut zahlreiche Medienschaffende. |
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